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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2002 - 2 A 10534/02   

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https://dejure.org/2002,17028
OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2002 - 2 A 10534/02 (https://dejure.org/2002,17028)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.06.2002 - 2 A 10534/02 (https://dejure.org/2002,17028)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Juni 2002 - 2 A 10534/02 (https://dejure.org/2002,17028)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.1997 - 2 B 11323/97

    Vorläufiger Rechtsschutz im Beamtenkonkurrentenstreit nach Aufhebung nd

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2002 - 2 A 10534/02
    2.) Auch die Umsetzung der haushaltsrechtlichen Vorgaben durch das ministerielle Schreiben vom 23. Oktober 2001 berührt in Anbetracht des den individuellen Belangen des Beförderungsbewerbers vorgelagerten Organisationsermessens des Beklagten nicht die Rechtssphäre des Klägers (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Juni 1998 - 2 B 11239/98.OVG - und Beschluss vom 30. Juni 1997 - 2 B 11323/97.OVG -, AS 26, 314).

    Der angestrebten Personalsteuerung kann die objektive Zwecktauglichkeit zur Erreichung sachgerechter laufbahnspezifischer und personalwirtschaftlicher Ziele nicht abgesprochen werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Juni 1997, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2000 - 2 B 11405/00

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Beförderung zweier Beamter zu Amtsräten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2002 - 2 A 10534/02
    Erst wenn eine vom Haushaltsgesetzgeber geschaffene Planstelle im Wege der Beförderung zu besetzen ist, hat der Dienstherr danach die Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG im Rahmen der gegenständlich und zeitlich anschließenden Auswahlentscheidung zu beachten (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, NVwZ-RR 2000, 172; Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 172; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. September 2000 - 2 B 11405/00.OVG -, DÖD 2002, 103; Beschluss vom 30. Januar 1997 - 2 B 10052/97.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1997 - 2 B 10052/97

    Beamter; Beförderungsamt; Dienstposten; Anforderungsprofil;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2002 - 2 A 10534/02
    Erst wenn eine vom Haushaltsgesetzgeber geschaffene Planstelle im Wege der Beförderung zu besetzen ist, hat der Dienstherr danach die Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG im Rahmen der gegenständlich und zeitlich anschließenden Auswahlentscheidung zu beachten (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, NVwZ-RR 2000, 172; Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 172; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. September 2000 - 2 B 11405/00.OVG -, DÖD 2002, 103; Beschluss vom 30. Januar 1997 - 2 B 10052/97.OVG -).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2002 - 2 A 10534/02
    Erst wenn eine vom Haushaltsgesetzgeber geschaffene Planstelle im Wege der Beförderung zu besetzen ist, hat der Dienstherr danach die Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG im Rahmen der gegenständlich und zeitlich anschließenden Auswahlentscheidung zu beachten (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, NVwZ-RR 2000, 172; Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 172; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. September 2000 - 2 B 11405/00.OVG -, DÖD 2002, 103; Beschluss vom 30. Januar 1997 - 2 B 10052/97.OVG -).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2002 - 2 A 10534/02
    Erst wenn eine vom Haushaltsgesetzgeber geschaffene Planstelle im Wege der Beförderung zu besetzen ist, hat der Dienstherr danach die Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG im Rahmen der gegenständlich und zeitlich anschließenden Auswahlentscheidung zu beachten (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, NVwZ-RR 2000, 172; Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 172; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. September 2000 - 2 B 11405/00.OVG -, DÖD 2002, 103; Beschluss vom 30. Januar 1997 - 2 B 10052/97.OVG -).
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2002 - 2 A 10534/02
    Sie ist auf den Doppelhaushalt 2000/2001 sowie das ministerielle Schreiben vom 23. Oktober 2000 und somit auf Vorgaben gestützt, die subjektive Rechte des Klägers - insbesondere den Bewerbungsverfahrensanspruch (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 -, DVBl. 1989, S. 1247) - nicht verletzen (§ 113 Abs. 1 S. 1, Abs. 5 S. 2 VwGO).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.1987 - 2 B 28/87

    Beamter; Beförderung; Stelle; Bewerbung; Rechtsschutz; Rechtsweg; Einstweilige

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2002 - 2 A 10534/02
    So ist anerkannt, dass der Dienstherr der Erkenntnis Rechnung tragen darf, dass eine gesunde Personalstruktur es erfordert, den in höherbewertete Ämter führenden Personalfluss stets in einem Maß zu erhalten, das eine möglichst günstige, durch reale Beförderungschancen unterstützte Leistungsmotivation in einer gewissen Breite der Mitarbeiterschaft fördert (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. November 1987 - 2 B 28/87 -, AS 22, 55).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2017 - 2 B 11166/17

    Bewerbung auf eine Polizeikommissarstelle - hier: Ausbringung von Planstellen und

    Bei dieser Organisationsgrundentscheidung, die allein dem gleichfalls mit Verfassungsrang ausgestatteten öffentlichen Interesse an der bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen Aufgaben dient, sind Bewerbungsverfahrensansprüche eines nicht zum Zuge kommenden Bewerbers von vornherein nicht berührt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Juni 1997 - 2 B 11323/97.OVG -, AS 26, 314 [319]; Urteil vom 14. Juni 2002 - 2 A 10534/02.OVG -, AS 30, 74 [75], stRspr).
  • OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 B 578/17

    Polizeivollzugsdienst; Zuweisung von Planstellen getrennt nach prüfungsfrei

    siehe hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 4.7.2017 - 2 B 11166/17 -, juris, wonach die Unterscheidung von Schutz- und Kriminalpolizei bei Zuweisung von Planstellen vom Organisationsermessen gedeckt ist; vom 28.3.2008 - 2 A 11359/07 -, juris, wonach die Grundunterscheidung zwischen Beamten mit Fachhochschulausbildung und Bewährungsaufsteigern nicht beanstandet wurde; vom 17.9.2007 - 2 B 10807/07 -, juris, zur Zulässigkeit einer funktionsgruppenspezifischen Bewirtschaftung von Beförderungsstellen; und vom 14.6.2002 - 2 A 10534/02 -, Juris, zur Zulässigkeit einer spartenbezogenen Trennung zwischen FH-Absolventen und Bewährungsaufsteigern; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.3.2013 - 1 A 606/11 -, juris, zur Einordnung eines exklusiven Beförderungsstellenanteils für Beamte des IT- Bereichs der Bundespolizei.
  • OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 B 563/17

    Trennung zwischen prüfungsfrei übergeleiteten und "geprüften"

    siehe hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 4.7.2017 - 2 B 11166/17 -, Juris, wonach die Unterscheidung von Schutz- und Kriminalpolizei bei Zuweisung von Planstellen vom Organisationsermessen gedeckt ist; vom 28.3.2008 - 2 A 11359/07 -, Juris, wonach die Grundunterscheidung zwischen Beamten mit Fachhochschulausbildung und Bewährungsaufsteigern nicht beanstandet wurde; vom 17.9.2007 - 2 B 10807/07 -, Juris, zur Zulässigkeit einer funktionsgruppenspezifischen Bewirtschaftung von Beförderungsstellen; und vom 14.6.2002 - 2 A 10534/02 -, Juris, zur Zulässigkeit einer spartenbezogenen Trennung zwischen FH-Absolventen und Bewährungsaufsteigern; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.3.2013 - 1 A 606/11 -, Juris, zur Einordnung eines exklusiven Beförderungsstellenanteils für Beamte des IT- Bereichs der Bundespolizei.
  • VG Trier, 27.11.2007 - 1 K 624/07

    Beförderung eines Polizeibeamten; Beförderung eines Konkurrenten allein aufgrund

    Hinsichtlich dieser Besonderheiten hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 14. Juni 2002 - 2 A 10534/02.OVG - (AS 30, 74;, RiA 2002, 307) folgendes ausgeführt:.
  • OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 B 564/17

    Zulässigkeit der getrennten Zuweisung von Planstellen an die einerseits

    siehe hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 4.7.2017 - 2 B 11166/17 -, Juris, wonach die Unterscheidung von Schutz- und Kriminalpolizei bei Zuweisung von Planstellen vom Organisationsermessen gedeckt ist; vom 28.3.2008 - 2 A 11359/07 -, Juris, wonach die Grundunterscheidung zwischen Beamten mit Fachhochschulausbildung und Bewährungsaufsteigern nicht beanstandet wurde; vom 17.9.2007 - 2 B 10807/07 -, Juris, zur Zulässigkeit einer funktionsgruppenspezifischen Bewirtschaftung von Beförderungsstellen; und vom 14.6.2002 - 2 A 10534/02 -, Juris, zur Zulässigkeit einer spartenbezogenen Trennung zwischen FH-Absolventen und Bewährungsaufsteigern; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.3.2013 - 1 A 606/11 -, Juris, zur Einordnung eines exklusiven Beförderungsstellenanteils für Beamte des IT- Bereichs der Bundespolizei.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2002 - 2 B 10944/02
    So ist mit Rücksicht darauf, dass die Schaffung und Besetzung von Planstellen des öffentlichen Dienstes grundsätzlich allein dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen Aufgaben dient, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112 [114 ff.] und Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 - NVwZ-RR 2000, 172 ff.), welcher der Senat folgt (zuletzt Urteile vom 14. Juni 2002 - 2 A 10534/02.OVG -), anerkannt, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Haushalts- und Organisationsgewalt nicht nur dazu berechtigt ist, Planstellen nach Maßgabe der Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung auszubringen, sondern dass er sein dahingehendes Ermessen noch weitergehend in dem Sinne betätigen kann, Beförderungschancen nur für die Inhaber solcher Beförderungsdienstposten zu eröffnen, deren Ämter, ungeachtet ihrer gleichen besoldungsrechtlichen Einstufung, noch ein solches funktionales Gefälle aufweisen, dass hieran die bevorzugte Zuweisung einer Beförderungsstelle anknüpfen kann.
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